TheDarkListener - 1. Sep, 21:00

Stimmt, da haben sich die Erbsenzähler was ganz tolles einfallen lassen; so kann man jeden abmahnen. Und das beste: Irgendwelche "beauftragten" Anwaltskanzleien schicken nach Lust und Laune Abmahnungen an noch so kleine Homepagebetreiber und vergraulen sie somit vielleicht wegen fehlendem Impressum aus dem Netz, welches eigentlich für jeden offen sein sollte.

Im Netz gilt Narrenfreiheit und anscheinend machen davon ganz schön viele Leute Gebrauch. Es gab schon etliche Fälle, in denen einfach wegen einem noch so kleinen Zitat mit einer Geldbuße von bis zu 15000€ gemahnt wurde. Warum? Der Autor war noch nicht krepiert gestorben. Oh, da haben einige ganz bestimmte Leute viel Geld gerochen.
Genau so die Impressumspflicht. Welch ein himmelschreiender Unsinn.

Aber nehmen wir mal ein Beispiel: Ein Jugendlicher veröffentlich voller Freude eine eigene Homepage, auf der er beispielsweise ein paar Bilder einer Fun-Seite raufkopiert, da sie lustig sind (1. "Straf"tat). Dann stellt er noch seine Aus-Skandinavien-kommende-Plastik-Bausteine-Sammlung vor, und verwendet den Produktnamen (2. "Straf"tat). Und er hat auch ein Lieblingslied, das möchte er seinen Besuchern präsentieren und sie vielleicht auf eine tolle Band aufmerksam machen, die bis dato kaum einer kennt (3. "Straf"tat). Seine Kontaktdaten gibt er nicht an, lediglich die E-Mail-Adresse und vielleicht eine ICQ-Nummer (4. "Straf"tat).

Was hat der Junge verbrochen? Nichts! Anwälte sehen das anders.

1.) Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Einwilligung der Autoren nicht frei auf die eigene Seite kopiert werden. Im Falle solcher Funseiten ist das Material sehr wahrscheinlich irgendwie geschützt.

2.) Au weia! Jetzt hat der Böse Bengel doch tatsächlich einen Produktnamen verwendet! Au, so etwas böses und nebenbei hat er noch auf die Vielfältigkeit und vielleicht den Spaß, den man mit dem Erbauen eigener L*GO-Sachen haben kann aufmerksam gemacht! Ein wenig Werbung war vielleicht auch dabei, da der Produktname verwendet worden ist. Das darf natürlich nicht sein, Werbung von Fremdem ist ja hoch gefährlich und muss abgemahnt werden. Auch Befürchtung der Firmen: Der Name könnte ja beschmutzt werden und damit den Firmenruf ruinieren! Mal im Ernst: Wer glaubt wirklich, dass von so einer kleinen Seite tatsächlich der Firmenruf ruiniert werden könnte?

3.) Au, ganz böse: Er hat Musik veröffentlicht. Die sowieso schon so arg gebeutelte Film- und Musikindustrie mahnt gerne jeden noch so kleinen Verstoß ab. Frei nach dem Motto "Hart, aber gerecht". Ist es aber gerecht, den sooooo riesigen Schaden, der durch das Veröffentlichen eines Musikstücks entstanden ist mit einer fiesen Abmahnung auszugleichen? Ein netter, aber bestimmter Hinweis mit der Bitte, das Musikstück zu entfernen hätte sicher auch gereicht und hätte definitiv Mühen und Kosten gespart.

4.) Der ultimative Verbrechenshammer. In ein Impressum gehören alle wichtigen Daten, wie zum Beispiel vollständiger Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort und Telefon, obwohl bei dem Letzteren oft noch gestritten wird. Eine E-Mail-Adresse sei ebenso verbindlich. Aus Vorsicht hat der junge Mann erstmal nur die E-Mail-Adresse angegeben. Seine noch erziehungsbrechtigten Eltern haben es garnicht gerne, wenn man die Adresse im Internet veröffentlicht. Also bekommt der Junge jetzt sexuelle Anmache per ICQ und Spammüll per Mail. Was wäre passiert, wenn er die Wohnadresse angegeben hätte? Wäre auch vielleicht nur ein etwas kritischer Beitrag unter der Seite gewesen; ein Killer wäre drauf aufmerksam gewesen - die Adresse rauszufinden war ja nun nicht mehr schwer - und hätte den Jungen blutrünstig erschossen. Traurig? Aber wahr! Denn wozu soll man seine Adresse angeben? Und das zu allem Überfluss noch auf PRIVATEN Websites? Firmenseiten: Okay, der Kunde möchte vielleicht gerne Kontakt aufnehmen; ja es wird vielleicht vom Betreiber der Seite - also der Firma - als werbewirksames Mittel angesehen, die Adresse als einfache Kontaktaufnahme anugeben. Aber bitte wen interessiert es, dass Hans Wurst in der Schulzenatorstraße 110 in Permafruststadt wohnt? Keine "Sau". Und das hat es auch. Natürlich wünschen sich manche User mehr transparenz bezüglich eventueller multipler Identitäten im Internet. Doch reicht es nicht eine E-Mail-Adresse anzugeben? Spam bekommt man sowieso.

Wahrscheinlich finden gescheite Köpfe noch eltiche andere Gründe, dem armen Jungen Geld aus der Tasche zu ziehen. Seien es angeblich verletzende Äußerungen oder sonsitges, eines steht fest. Wenn er entdeckt wird, ist er ein armes Schwein und hat keine Zukunft. Danke Deutschland, danke deutsches Recht, ihr bestraft Menschen für ihre abgrundtiefen und bösen Straftaten mehr als gerecht. Für den ein oder anderen springt dabei auch so noch die ein oder andere Tausendersumme bei raus (Stichwort Honorar).

Ich glaube das entspricht meiner Meinung. Danke, jetzt fühle ich mich besser :-)

TheDarkListener - 1. Sep, 21:01

Oh, ist ja doch etwas mehr geworden...
Iggy - 1. Sep, 21:26

oh verdammt,

mir wird ganz anders. was ist das? eine lobby, die anwälte unterstützt? ein staat, der beschissene gesetze herausbringt?
und ich brauch ein impressum, aber ich werde zum verrecken nicht meine adresse angeben, um die rauszuriegen, gibt es schließlich softwareprogramme... oder hab ich schon zuviel gesagt? Merde!
Kumpelinchen - 1. Sep, 21:58

dabei sollen die sich doch alle freuen, das man ihre Namen erwähnt und Werbung macht....
aber das geht schon lange so ...ich hatte diese Butten auch bei Blogigo...abzocke hochdrei im Internet..
Iggy - 1. Sep, 22:23

ja das sollten sie, aber anscheinend läuft das anders.

die werden nicht ruhen, bis sie alles kaputtgemacht haben, blöde geldgierige idioten!
nömix - 2. Sep, 07:52

Sich etwas ohne Erlaubnis des Eigentümers zu eigen zu machen und zu benützen war schon immer verboten, das ist ja nix neues. Heißt Diebstahl, unbefugte Inbetriebnahme, Besitzstörung oder wie auch immer. Bei fremden Texten, Bildern, Musik usw. heißts eben Verletzung des Urheberrechts. Man darf sich auch nicht einfach ein fremdes Auto aneignen und damit fahren, ohne den Besitzer zu fragen.
"Was hat der Junge verbrochen? Nichts!" – na entschuldige bitte, der Junge hat sich etwas genommen was ihm nicht gehört, sondern jemand anderem. Dass ihm das Unrechtsbewusstsein dafür fehlt, steht auf einem anderen Blatt. Klauen war schon immer verboten, das gilt ja nicht erst seit gestern. Und das Urheberrechtsgesetz gibts schon seit hundert Jahren, auch nimmer ganz neu. (nur das Medium Internet ist neu. Aber doch kein rechtsfreier Raum. Warum soll da ein anderes Rechtsverständnis gelten als im Rest der Welt?) Ich versteh nicht, was daran auf einmal nimmer in Ordnung sein soll.
Iggy - 2. Sep, 09:23

versicherungsbetrug ist auch verboten,

aber nahezu jeder macht es, das ist schon kein kavaliersdelikt mehr, sondern mittlerweile öffentlich rechtlich... aber das hat mit dem thema wohl nix zu tun.

Es ist natürlich klar, dass man nicht unerlaubterweise musikstücke auf der hp bringen sollte, es könnte ja eine vervielfältigung erfolgen. und dass texte von anderen geschützt sind, ist selbstverständlich. darf man sie wenigstens zitieren?

beispiel:
"er kann mich am arsch lecken!" (im original heißt es "im", das ist noch gemeiner ;->)
wenn ich das also zu jemanden sage, ohne die quelle anzugeben, womöglich noch unter zeugen, dann könnte ich eine abmahnung bekommen, gibt bestimmt genug verlage, die goethe verlegen...

eine andere sache sind cartoons, für mich war das bis jetzt auch ein zitieren mit quellenangabe, das ist aber falsch, und man sollte besser keine fremden benutzen, sondern selber welche machen.
das alles verstehe ich, aber bei der erwähnung von markenprodukten da ziehe ich nicht mit. ich könnte ja verstehen, dass bei schlechter kritik die firma das nicht für gut befindet, aber die bloße erwähnung schon hart zu ahnden, das halte ich für reine abzocke! hier entsteht wahrscheinlich eine neue einnahmensquelle von dubiosen anwälten.

so gegesehen kann das leben ziemlich öde und teuer werden. auch wenn das rechtens ist.
nömix - 2. Sep, 09:51

Das Urheberrecht (für literarische Werke) erlischt generell 75 Jahre nach dem Tod des Autors, auf Goethe trifft das gewiss zu :) Jeder kann seine Werke frei verwenden, bearbeiten, veröffentlichen usw. (einer kann z.B. eine Neubearbeitung des Faust verfassen, seine Neufassung fällt aber dann natürlich wiederum unter das Urheberrechtsgesetz.)
Zitate (= die Wiederveröffentlichung kurzer Textabschnitte) sind ausdrücklich erlaubt, der Urheber (also der Autor) muss aber als Quelle angegeben werden.

Die Nennung geschützter Handelsbezeichnungen (Trademarks) ist selbstverständlich nichts verbotenes. In dem oben genannten Zusammenhang ging es um die unbefugte Verwendung, da nannte einer z.B. sein Blog "Lego-Blog" oder postete unter dem User-Nickname Lego oder Pepsi-Cola oder so. Der wurde dafür abgemahnt.
Iggy - 2. Sep, 09:58

alles klar, aber gerade der ausdruck

"unbefugte Verwendung" ist meiner meinung nach absolut schwammig und lässt alle möglichen definitionen zu.
wie kann man zum beispiel ein t mit einem - dahinter schützen und dann jeden abmahnen, der so etwas irgendwo stehen hat. das ist doch... ach was, ich muss jetzt einkaufen.
iggy (Gast) - 2. Sep, 10:02

bin eigentlich schon weg,

aber das mit dem urheberrecht...
wenn ich also ein goethestück bearbeiten würde und dieses bekannte zitat genauso übernehmen würde, dann dürfte es keiner mehr sagen, ohne mich zu zitieren. das wär's doch!
TheDarkListener - 2. Sep, 10:51

@Nömix: Na klar, irgendwo hat er etwas falsch gemacht, aber mit "Verbrechen" asoziiere ich für meinen Teil wirkliche Verbrechen wie Mord, Totschlag, Raubüberfälle, Kriegsverbrechen. Und sowas scheint mir um einiges schlimmer als das Vervielfältigen eines Musikstückes.

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