Was Du über das Urhebergesetz schreibst, stimmt schon. Ich selbst unterstütze auch nicht die Verwendung von fremden Material. Deswegen verwende ich am liebsten Bilder aus Wikipedia, die mit CopyLeft ausgestattet sind, und unter Nennung der Quelle die Verwendung gestatten.
Etwas Anderes ist aber das Abmahnungsgeschäft, welches von einigen Herrschaften bereits professionell betrieben wird. In der Computerzeitschrift C't erscheinen regelmäßig Artikel über Missbrauch und auch generell über Rechtsberatung, was erlaubt ist und was nicht.
Also bei Homepages benötigt man unbedingt ein Impressum und möglichst noch einen entsprechenden Haftungsausschluss, den es im Internet gibt. Ich verwende zB http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm?farbe=FFFFFF/000000/000000/000000
Bei Blogs sieht das schon anders aus.
Da müßte der Blog-Server die Adressen an die Rechtsanwälte herausgeben.
Wenn es einmal so weit ist, dass alle twoday-Members gleichzeitig abgemahnt werden, wäre der Auflauf vermutlich genügend groß, um eine Gesetzesnovelle zu veranlassen.
Wenn aber die Verwendung eines Markennamens, (meistens sogar als Gattungsbegriff) wofür sich die Firma alle zehn Finger abschlecken sollte, abgemahnt wird, dann ist sicher etwas falsch gelaufen. Dann werden die falschen verfolgt.
Als gelegentlicher Schreiber von technischen Manuals ist mir ja die Verwendung einer Seite von: a,b,c,d,e,f, ... sind registrierte Markennamen, geschützte Namen der Firma x,y,z nicht fremd. Meistens habe ich die Seite von Manuals einer der großen Firmen abgeschrieben. Da steh ich sogar eine Kopierverletzung durch.
@nömix
Etwas Anderes ist aber das Abmahnungsgeschäft, welches von einigen Herrschaften bereits professionell betrieben wird. In der Computerzeitschrift C't erscheinen regelmäßig Artikel über Missbrauch und auch generell über Rechtsberatung, was erlaubt ist und was nicht.
Also bei Homepages benötigt man unbedingt ein Impressum und möglichst noch einen entsprechenden Haftungsausschluss, den es im Internet gibt. Ich verwende zB
http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm?farbe=FFFFFF/000000/000000/000000
Bei Blogs sieht das schon anders aus.
Da müßte der Blog-Server die Adressen an die Rechtsanwälte herausgeben.
Wenn es einmal so weit ist, dass alle twoday-Members gleichzeitig abgemahnt werden, wäre der Auflauf vermutlich genügend groß, um eine Gesetzesnovelle zu veranlassen.
Wenn aber die Verwendung eines Markennamens, (meistens sogar als Gattungsbegriff) wofür sich die Firma alle zehn Finger abschlecken sollte, abgemahnt wird, dann ist sicher etwas falsch gelaufen. Dann werden die falschen verfolgt.
Als gelegentlicher Schreiber von technischen Manuals ist mir ja die Verwendung einer Seite von: a,b,c,d,e,f, ... sind registrierte Markennamen, geschützte Namen der Firma x,y,z nicht fremd. Meistens habe ich die Seite von Manuals einer der großen Firmen abgeschrieben. Da steh ich sogar eine Kopierverletzung durch.